Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene zuerst im Sarg kremiert. Die Aschekapsel kommt in eine Schmuckurne und wird auf einem Friedhof beigesetzt. Von den Friedhöfen werden verschiedene Grabarten angeboten:
Urnenreihengrabstelle – Diese Ruhestätten werden so genannt, da sie vom Friedhofsamt der Reihe nach vergeben werden, man hat also kein Mitspracherecht. Nach 20 jähriger Ruhezeit kann die Liegezeit für diese Gräber nicht verlängert werden. Für die Grabpflege sind die Hinterbliebenen zuständig.
Urnenwahlstelle – Diese Ruhestätten, für zwei bis vier Urnen, können von den Hinterbliebenen ausgesucht werden. Nach 20 jähriger Ruhezeit kann die Liegezeit für diese Gräber verlängert werden. Für die Grabpflege sind auch hier die Hinterbliebenen zuständig.
Anonyme Urnenstelle – Auf den Friedhöfen werden Rasenabteilungen für die anonyme Bestattung angeboten. Es darf kein Stein aufgestellt werden und es dürfen auch keine Blumen gepflanzt werden. In diesen Fällen ist der Friedhof für die Grabpflege zuständig. Die Gräber können nach 20 Jahren nicht verlängert werden.
Halbanonyme Urnenstelle – Auf einigen Friedhöfen muss ein Schild mit Namen und Daten des Verstorbenen zum Beispiel an einer Stele angebracht werden. In diesen Fällen ist der Friedhof für die Grabpflege zuständig. Die Liegezeit für diese Gräber kann nach 20 Jahren nicht verlängert werden.
Stelen oder Urnenwände – Bei den Stelen beziehungsweise säulenartigen Ruhestätten wird die Urne hinter einer Steinplatte mit Namen und Daten des Verstorbenen beigesetzt. Diese Beisetzungen werden nicht auf allen Friedhöfen angeboten. Das Gleiche gilt für Urnenwände. Dort werden die Urnen nebeneinander sowie übereinander beigesetzt.